Allgemeine Bestimmung
Diese allgemeinen Mietbedingungen regeln die Anmietung eines Feriencampers und sind Bestandteil des Mietvertrages. Weiter zur Mietvereinbarung gehört das Übergabeprotokoll bei der Übergabe sowie Rückgabe des Wohnmobils.
Anmietung Wohnmobil (Anzahlung, Reservierung, Kaution)
Bei der Unterzeichnung des Mietvertrages wird eine Anzahlung von CHF 500.- per Kontoüberweisung fällig. Das Wohnmobil gilt erst nach eingegangener Anzahlung als reserviert. Der gesamte Mietbetrag sowie eine Kaution in Höhe von CHF 1000.- sind bis spätestens 30 Tage vor Mietbeginn zu überweisen. Die Kaution gilt als Sicherheitsleistung für alle Ansprüche des Vermieters aus dem Mietvertrag. Bei ordnungsgemässer Rückgabe des Reisemobil wird die Kaution per Bank zurückerstattet.
Vertragsrücktritt
Treten Sie von der Anmietung zurück, kann der Vermieter Rücktrittskosten für die entstandenen Aufwendungen und Mietausfall verrechnen. Die Höhe dieser ist wie folgt geregelt:
Dies trifft für verschuldete oder unverschuldete Nichtabholung zu. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird empfohlen.
Mietpreise
Die Höhe des Mietpreises richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste bzw. nach den Vereinbarungen im Mietvertrag.
Mietdauer
Als Mietdauer gilt die Zeit von der vereinbarten Übernahme bis zur endgültigen Rücknahme des Campers gemäss Mietprotokoll.
Übergabe und Rücknahme der Camper
Die Übergabe und Rückgabe des Camper beginnt am Wohnsitz des Verleiher in Zürich. Sowohl bei der Übergabe als auch bei der Rückgabe wird ein Schadensdokument erstellt, was von beiden Parteien zu unterzeichnen ist und in dem der vertragsgemässe Zustand des Reisemobil anerkannt wird. Nachträglich entdeckte Mängel oder Schäden kann Feriencamper dem Mieter nach Reparaturaufwand verrechnen.
Datum und Uhrzeit der Camperübergabe bzw. Rückgabe werden in der Mietvereinbarung nach Abstimmung festgelegt. Eine verspätete Rückgabe wird dem Mieter mit CHF 50,- pro Stunde verrechnet. Ab 3 Stunden Verspätung wird die Tagespauschale in Rechnung gestellt. Eine vorzeitige Camperrückgabe oder das Nichterreichen der im Vertrag vereinbarten Gesamtkilometer, berechtigt zu keiner Mietreduktion.
Der Campingbus ist vollgetankt zu übergeben. Ein Nachtanken wird dem Mieter mit CHF 25 verrechnet, neben den Kosten des Diesels.
Mehrkilometer werden mit 0.50 CHF pro Kilometer verrechnet.
Die Innenreinigung bei Rückgabe der Wohnmobile ist Sache des Mieters. Eine notwendige Nachreinigung verrechnet der Vermieter pauschal mit CHF 120.- . Der Mieter verpflichtet sich die Toilette gesäubert und den Abwassertank geleert zu übergeben. Eine Reinigung der Toilette wird zusätzlich mit CHF 150.- in Rechnung gestellt.
Die Aussenreinigung der Camper übernimmt der Vermieter.
Nutzung des Campingbus
Alle Fahrer müssen dem Verleiher vor Reiseantritt bekannt gegeben werden. Das Mindestalter der Lenker ist 21 Jahre und dieser muss mindestens 1 Jahre im Besitz eines entsprechenden Führerausweises sein.
Der Fahrer verpflichtet sich, das Ihm anvertraute Wohnmobil mit grösster Sorgfalt zu benutzen. Der Mieter ist während des Gebrauches für den vorschriftsgemässen Unterhalt des Campingbus verantwortlich. Der Öl- und Wasserstand sowie der Reifendruck sind alle 1’000 km zu prüfen. Verbrauchsmaterial, wie z.B. Motorenöl oder Scheibenwischwasser gehen zu Lasten des Mieters. Für Schäden, die durch mangelhaften Unterhalt oder unsachgemässe Behandlung durch den Nutzer entstehen, haftet dieser.
Die Markise darf nicht bei starkem Wind und/oder Regen benutzt und ist fest zu verankern.
Kosten für Treibstoff, Autobahn, Tunnel, Fährverbindungen sowie sonstige Strassengebühren gehen zu Lasten des Mieters. Die Vignette für die Schweizer Autobahnen ist in der Miete inbegriffen.
Schaden / Unfall
Die Camper sind über Axa Winterthur im Falle einer Panne in der Schweiz sowie europaweit versichert. Es ist ein Unfallrapport auszufüllen, welches sich bei den Papieren im Handschuhfach des Autos befindet.
Alle Wohnmobile haben europaweit eine Werksgarantie welche zu Nachbesserungen berechtigen. Reparaturen welche nicht durch die Werksgarantie übernommen werden, sind im Vorfeld mit dem Vermieter abzusprechen. Grössere Reparaturen sind mit dem Vermieter abzusprechen. Kleinstreparaturen bis 75 CHF dürfen ohne Genehmigung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. Die Kosten für die Reparaturen muss vom Mieter ausgelegt werden. Die Rückerstattung erfolgt vom Vermieter bei Vorlage einer Rechnung, adressiert an (feriencamper.ch KlG, Julia Friedrich, Wehntalerstrasse 86, 8057 Zürich).
Einbruch / Diebstahl
Jeder Unfall oder Einbruch ist umgehend der örtlichen Polizeistation zu melden. Der Vermieter ist umgehend über den Schaden zu informieren, sodass er diesen umgehend bei der Versicherung melden kann. Es dürfen keine Schuldzugeständnisse auf den Namen des Vermieters gemacht werden.
Verkehrsbussen
Für die Folgen von jeglicher Art von Verkehrsüberschreitungen, wie z.B. Bussen für Geschwindigkeitsübertretungen oder Überschreitungen von Parkzeiten etc., werden direkt an den Mieter weitergeleitet.
Schadensersatzansprüche
Sollte das Wohnmobil bei Mietbeginn aus Gründen wie z.B. verspätete Rückgabe durch den Vormieter, Unfallschaden, etc. nicht verfügbar sein, erstattet Feriencamper geleistete Zahlungen. Schadensersatzansprüche des Mieters gegenüber dem Vermieter bestehen nicht. Der Ausfall eines oder mehrerer Geräte (Kühlschrank, Batterie, Heizung etc.) berechtigt zu keiner Schadenersatzforderung.
Verbote
Im Campingbus gilt striktes Rauchverbot. Das Mitführen von Tieren ist nicht gestattet. Dadurch entstehende Reinigungskosten, bzw. entstandener Mietausfall durch die Nichtbeachtung gehen zu Lasten des Mieters. (mind. 500 CHF)
Die Weitervermietung an Dritte ist untersagt.
Fahrten in Nicht-EU Länder sowie in Krisen und Kriegsgebiete sind verboten.
Die Nutzung des Camper ist untersagt:
Versicherung
Das Wohnmobil ist Vollkasko und Haftpflicht versichert. Der Selbstbehalt pro Schadensfall beträgt bei der Kasko-Versicherung pro Schaden CHF 1'000 und bei der Haftpflicht-Versicherung pro Schaden CHF 500. Abweichende Selbstbehalte sind im Mietvertrag geregelt. Die Kosten für den Selbstbehalt und Prämienhochstufungen sind vom Mieter zu zahlen. Für die Abdeckung der Selbstbehaltskosten empfehlen wir eine Reiserücktrittsversicherung.
Gerichtstand ist Zürich (ZH)
01.01.2025
feriencamper.ch KlG
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